Was tun, wenn jemand stirbt? Vom Sterbebett bis zur Beisetzung

Jesus sagt: "Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt; und wer da lebt und glaubt an mich, der wird nimmermehr sterben. Glaubst du das?"

aus der Bibel, Johannesevangelium 11,25–26

1. Seelsorgerliche Begleitung:

Liegt ein Mensch im Sterben, komme ich als Pfarrer gerne zur seelsorgerlichen Begleitung. Oft ist es ein großer Trost, wenn ich Menschen angesichts des Todes sagen darf: „Jesus Christus hat dem Tod die Macht genommen und das Leben ans Licht gebracht!“ Der christliche Glaube hat schon vielen Menschen Kraft und Halt gegeben in ihrer Sterbestunde.

Gerade die ältere Generation kennt den Brauch, dass Sterbende angesichts des Todes noch einmal das heilige Abendmahl empfangen: in Brot und Wein schenkt sich Jesus Christus als Wegzehrung für den Übergang von diesem in das kommende Leben.

Tipp: Reden Sie mit Ihren Angehörigen im Vorfeld darüber, ob eine seelsorgerliche Begleitung durch den Pfarrer in den letzten Wochen oder Tagen gewünscht wird!

 

2. Abschiedssegen:

Es ist eine alte Tradition, dass der Pfarrer den Verstorbenen kurz nach dem Tode einen „Abschiedssegen“ zuspricht. Gerne komme ich ins Sterbehaus/ins Krankenhaus, um Ihren verstorbenen Lieben diesen letzten Segen zu geben.

Bei diesem Segen lege ich der verstorbenen Person die Hand auf und spreche sie an mit den Worten aus der Tradition. Der Abschiedssegen wird im Namen des dreieinigen Gottes ausgesprochen. Damit knüpft er an die Taufe an und schließt den Kreis dieses irdischen Lebens.

Hinweis: Wenn Sie einen Abschiedssegen für ihren Verstorbenen wünschen bzw. wenn Ihre Verstorbenen das gewünscht haben, dürfen Sie sich sehr gerne an mich wenden. Zögern Sie nicht!

 

3. Den Arzt anrufen zur Leichenschau

Ist jemand im zuhause verstorben, sollten Sie auf jeden Fall binnen der ersten Stunden den Arzt anrufen (Hausarzt oder 112). Das sollte alsbald als möglich passieren. Ist die Person in der Nacht gestorben, sollte es unverzüglich am Morgen danach geschehen. Der Arzt stellt den Totenschein aus. (Im Krankenhaus/Hospiz/Heim übernimmt das Personal diesen Schritt.)

4. Familie und Freunde informieren

Nehmen Sie sich Zeit, um weitere Familienangehörige und Freunde der Verstorbenen zu informieren. Diese können ihnen bei den weiteren Schritten behilflich sein.

5. Unterlagen bereitstellen

Sammeln sie wichtige Dokumente in einem Umschlag/Ordner. Viele Sterbende sortieren das bereits vor ihrem Tod. Sie benötigen für die Beantragung der Sterbeurkunde:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Totenschein
  • Personenstandsunterlagen (je nach Stand, z. B. Heiratsurkunde)

Die Antragsstellung kann auf Wunsch der Bestatter für Sie übernehmen. Diese Urkunde benötigen Sie später für viele weitere Behördengänge usw.

6. Erste Absprache mit dem Pfarramt

Treffen Sie erste Absprachen mit dem Pfarramt bezüglich möglicher Termine: Wann hat Ihr Pfarrer Zeit? Wollen Sie die Trauerfeier in der Kirche und/oder auf dem Friedhof machen? Diese Informationen können Sie dann mitnehmen in das Gespräch mit dem Bestatter. Ihr Pfarrer kann mit Ihnen auch schon einen Termin für ein Trauergespräch vereinbaren.

7. Entscheiden Sie sich für ein Bestattungsunternehmen

Suchen Sie sich ein Bestattungsunternehmen, das Sie beauftragen. Dieses wird die Bestattung mit ihnen planen und die Überführung organisieren. In Baden-Württemberg müssen Anzeige beim Standesamt bzw. Beantragung der Sterbeurkunde und Überführung des Leichnams binnen 36 Stunden (3 Tage) nach dem Sterben erfolgt sein.

8. Planung der Beisetzung

Hatte die verstorbene Person Vorkehrungen getroffen im Blick auf die Beerdigung? Wünschte sie sich eine Erd- oder eine Feuerbestattung? Findet die Beisetzung im großen oder im kleinen Kreis statt? Wie soll dekoriert werden? Gibt es eine Anzeige in der Zeitung? Wer trägt Urne/Sarg? Alle diese Dinge bringen Sie in das Gespräch mit dem Bestattungsunternehmen mit ein.

Wichtig: Reden Sie zeitig mit Ihren Angehörigen darüber, was diese sich wünschen. Der Wille der Verstorbenen ist unbedingt zu beachten!

 

9. Trauergespräch mit dem Pfarrer

Als Ihr Pfarrer komme ich zu einem Trauergespräch zu Ihnen. In diesem Gespräch nehmen wir uns Zeit, um auf den Lebenslauf der verstorbenen Person zurück zu blicken. Sie haben Gelegenheit, um loszuwerden, was Sie unbedingt gesagt haben möchten. Ich bespreche mit Ihnen den Ablauf des Gottesdienstes. Gemeinsam überlegen wir uns, wie das Programm im Näheren aussehen soll (z. B. Musik und Nachrufe).

10. Im Gottesdienst der Gemeinde

Am Sonntag nach dem Tod wird der Todesfall im Gottesdienst der Kirchengemeinde bekannt gegeben. Die Gemeinde nimmt Anteil an Ihrer Trauer. Gemeinsam beten wir für Sie und befehlen die verstorbene Person der Treue Gottes an.

11. Der Gottesdienst zur Beisetzung

Der Gottesdienst zur Beisetzung ist ein letztes Abschiednehmen. Auf dem Weg zum Grab begleiten wir die verstorbene Person. In dieser Lage, in der menschliche Worte oft versagen, hören wir auf das Wort Gottes.